Empfängniszeit, gesetzliche

Empfängniszeit, gesetzliche
Empfạ̈ngniszeit, gesẹtzliche: durch Gesetz festgelegte Zeit vor der Geburt eines Kindes, innerhalb der eine Befruchtung stattgefunden haben kann (in Deutschland: 181. bis einschließlich 302. Tag vor der Geburt)

Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke. 2013.

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